§ 1
Name, Sitz, Geschäftsjahr:
- Der Verein führt den Namen „Förderverein der Grundschule Heiligenrode e. V.“ und soll
in das Vereinsregister eingetragen werden - Der Sitz des Vereins ist Stuhr/Heiligenrode
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr, uns zwar vom 01.01. bis zum 31.12. des Jahres.
§ 2
Zweck des Vereins:
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“ durch ideelle und
materielle Förderung der Aufgaben der Schule, insbesondere in dem er,
a) die Gemeinschaft zwischen Eltern, Lehrern und Schülern fördert,
b) Verständnis und Interesse für die Belange der Grundschule fördert,
c) Mittel für die Aufgestaltung der Einrichtungen und Durchführung von
Veranstaltungen der Schule bereitstellt - Diese Aufgaben können durch Beschluß der Mitgliederversammlung im Rahmen der
steuerbegünstigten Zwecke erweitert oder eingeschränkt werden, ohne daß es einer
Satzungsänderung bedarf. - Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. - Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Förderverein Grundschule Heiligenrode
Die Satzung gibt es hier als pdf.